Wie melde ich ein Problem mit einem Verkäufer?
Bei Problemen im Zusammenhang mit:
- einer Transaktion oder einem Kauf bei einem Verkäufer oder
- einer Zahlung, die Ihnen unbekannt ist oder bei der Sie den Verdacht haben, dass sie nicht autorisiert war, oder
- verdächtigen/nicht autorisierten Aktivitäten auf Ihrem Konto
Bitte nutzen Sie das Online-Konfliktlösungsverfahren auf der Seite "Konfliktlösungen". Sie können ein
Problem melden, indem Sie sich in Ihr PayPal-Konto einloggen, die entsprechende Transaktion auswählen und auf “Problem
melden“ klicken. Dort werden Sie aufgefordert, die Einzelheiten anzugeben.
Hier finden Sie weitere Anleitungen dazu, wie Sie ein Problem über das Internet melden:
- Klicken Sie unter Konfliktlösungen auf Problem melden.
- Wählen Sie die Zahlung aus und klicken Sie auf Weiter.
- Wählen Sie den Grund für den Konflikt aus, z.B.:
- Unbefugte Aktivitäten in Ihrem PayPal-Konto (eine Zahlung, die Sie nicht kennen oder von der Sie sicher sind, dass Sie sie nicht autorisiert haben).
- Probleme mit Ihrem Einkauf (ein Kauf kommt nicht an oder entspricht nicht der Beschreibung des Verkäufers).
- Probleme mit dem Verkäufer (ein Verkäufer kooperiert nicht und antwortet nicht auf Ihre Nachrichten oder Sie können sich nicht einigen).
- Abrechnungsfehler oder Probleme mit Abonnements (Ihnen wurden bereits mehr als einmal Gebühren berechnet).
- Wählen Sie die für das Problem zutreffendste Option aus und klicken Sie auf Weiter.
In einem Konflikt können Sie in den Konfliktlösungen Nachrichten mit der anderen Partei austauschen und versuchen, das Problem zu lösen.
Wenn Sie den Konflikt nicht lösen können, können Sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Um einen Konflikt zu eskalieren, verlangen wir oft, dass seit dem Zahlungsdatum mindestens sieben Tage vergangen sind.
Mit einem Antrag auf Käuferschutz bitten Sie PayPal, das Problem zu untersuchen und eine Entscheidung zu treffen. Ein Konflikt wird nach 20 Tagen automatisch geschlossen, es sei denn, es wurde ein Antrag auf Käuferschutz gestellt. Geschlossene Fälle können nicht wieder aufgenommen oder in Käuferschutzanträge umgewandelt werden.





